Richtlinie zur Förderung des Sportes im Kreis Paderborn
Präambel
In der heutigen Zeit hat der Sport wichtige gesellschaftliche Aufggaben. Technischer Fortschritt bringt bei weniger Arbeitszeit mehr Freizeiträume. Dies führt bei den Beschäftigten zu erhöhtem Leistungsdruck, bei den Nichtbeschäftigten zu einer belas-tenden menschlichen Unterforderung. Beide Probleme sind eine schwerwiegende Gesundheitsbelastung für die Menschen. Bewegung, Sport und Spiel bieten prophylaktische Maßnahmen auf dem Wege der Gesunderhaltung. Sport ist jedoch mehr als nur gesundheitliche Vorsorge. Er leistet auch einen Beitrag zu einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung und zur Sozialisation für die Lebensberei-che aller Bürger. Besonders in kleinen Gemeinden ist der Sportverein oft der Verein, der menschliche Integration, Gesundheitsmaßnahmen, Erziehung und Kommunikationsmöglichkeiten anbietet. Aber auch in der Großstadt wird der Anonymität vorgebeugt und Integration betrieben. Die Sportförderrichtlinien des Kreises bieten den Vereinen neben deren eigenem Engagement ideelle und finanzielle Unterstützung bei der Durchführung sportlicher Akti-vitäten. Die Förderung betrifft sowohl den Leistungssport wie auch den Breitensport.
I. Grundsätze und Bewilligungsrichtlinien
1. Grundsätze
Eine Förderung setzt stets eine angemessene Eigenleistung voraus. Die Verant-wortung liegt beim Träger der geförderten Maßnahmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und wird auch damit nicht be-gründet, dass die Voraussetzungen für die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt sind. Träger von Maßnahmen können nur sein:
a) Sportvereine, die dem Kreissportbund Paderborn e.V. Paderborn und einem Sportfachverband angeschlossen sind,
b) Kreissportbund Paderborn e.V., Gemeinde-/Stadtsportverbände im Kreis Pa-derborn und Sportfachverbände.
Zuschüsse werden im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt. Die Bewirtschaftung der Förderpositionen II.2 bis II.7. erfolgt durch den Kreissportbund Paderborn e.V.. Zu diesem Zweck erhält der Kreissportbund Paderborn e.V. jährlich einen vom Kreistag festgelegten Pauschalbetrag. Bei der Verwen-dung dieser Mittel bleibt es dem Kreissportbund Paderborn e.V. unbelassen, jährliche Schwerpunkte bei der Verteilung innerhalb der verschiedenen Förderpositi-onen selbst festzulegen oder etwaige Zuschüsse mit vorhandenen Forderungen zu verrechnen.
2. Bewilligungsrichtlinien
a) Antragstellung
Zuschüsse können nur auf vorherigen Antrag bewilligt werden. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Zuschüsse bis einschließlich 10,00 € werden nicht ausgezahlt.
b) Abrechnungsverfahren
Innerhalb eines Monats nach Abschluss der Maßnahme ist die zweckentspre-chende Verwendung des Zuschusses nachzuweisen. Bei Beträgen bis 150,00 € genügt eine schriftliche Erklärung über die ordnungsgemäße Verwendung. In al-len übrigen Fällen ist – sofern nicht bei der entsprechenden Förderposition ander-weitig geregelt – eine Abrechnung mit Belegen zur Einsichtnahme einzureichen. Nicht zweckentsprechend verwandte Mittel sowie überzahlte Zuschüsse, sofern sie 5,00 € übersteigen, sind zurückzuzahlen. Dem Kreis Paderborn sowie dem Kreissportbund Paderborn e.V. steht jederzeit das Recht zu, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel direkt zu überprüfen.
II. Förderung des Breiten- und Leistungssports
1. Kreismeisterschaften
Für die Ausrichtung offener Kreismeisterschaften im Juniorenbereich kann pro Alters-/Wertungsklasse ein Zuschuss in Höhe von 25,00 € gewährt werden, wenn mindestens fünf Sportler je Alters-/Wertungsklasse gestartet sind. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage der Ergebnislisten.
2. Lizenzlehrgänge
Der Kreissportbund Paderborn e.V. sowie die Fachverbände auf Kreis-/ Bezirks-ebene können für die Durchführung von Lizenzlehrgängen im Sport (Übungsleiter, Jugendleiter, Vereinsmanager, …) eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50,00 € je Teilnehmer, der die entsprechende Prüfung ablegt, erhalten. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer einem Sportverein im Kreis Paderborn angehört. Ein Zu-schuss in gleicher Höhe kann Vereinen/Verbänden gewährt werden, die Personen zu entsprechenden Lehrgängen auf Landes- oder Bundesebene entsenden. Als Nachweis ist eine Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung oder eine Kopie des Lizenzausweises vorzulegen.
3. Volksläufe, Schwimmfeste, Aktionen
Zur Durchführung von Volksläufen und entsprechenden Aktionen in anderen Sportarten (z.B. Schwimmfeste) können Vereine einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100,00 € bei weniger als 500 Teilnehmern, bis zu 200,00 € bei weniger als 1.000 Teilnehmern, bis zu 300,00 € bei mehr als 1.000 Teilnehmern erhalten. Der Verwendungsnachweis erfolgt durch die Vorlage der Ergebnislisten.
4. Meisterschaften ab Landesebene; Projekte
Zur Ausrichtung von Meisterschaften auf Bezirks-, Landes-, Bundes- oder interna-tionaler Ebene ist die Gewährung eines pauschalierten Zuschusses möglich. Dem bis zum 31.03. jeden Jahres (Ausschlusstermin) einzureichenden Antrag sind beizufügen: – Wettkampfausschreibung oder – sofern noch nicht herausgegeben – voraus-sichtliche Anzahl der Wertungsklassen und Teilnehmer; – Kosten- und Finanzierungsplan. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden unter Einbeziehung von Größe und Wertigkeit der Veranstaltung frei verteilt. Bei Projektvorhaben ist statt der Wettkampfunterlagen eine Beschreibung not-wendig.
5. Sporthilfeversicherung
Die von den Sportvereinen für alle Mitglieder zu zahlende Sporthilfeversicherung kann für die jugendlichen Mitglieder im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erstattet werden. Grundlage für die Berechnung des Erstattungs-betrages sind die im Rahmen der Jahresstatistik zu meldenden Mitgliederzahlen der jugendlichen Mitglieder der Vereine bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren.
6. Förderung von Sportabzeichen
Sportvereine können für jedes, auf ihre Initiative hin erworbene Sportabzeichen einschließlich der Wiederholungen in den verschiedenen Abstufungen einen Zu-schuss von bis zu 5,00 € erhalten.
7. Sportabzeichenprüfer-Entschädigung
Den vom LSB bestätigten Prüfern kann für die öffentliche Abnahme eine Kosten-erstattung von bis zu 5,00 € je Abnahmetag gewährt werden. Für die Erstattung des Zuschusses ist grundsätzlich die vorherige Festlegung der öffentlichen Abnahmetage maßgebend.
8. Zuschuss an den Kreissportbund Paderborn e.V.
Der Kreissportbund Paderborn e.V. erhält jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss zu den Verwaltungskosten und den Mietkosten für die Geschäftsstelle.
9. Zuschuss an die DLRG
Die DLRG – Bezirksverband erhält jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss zu den Verwaltungskosten.
10. Talentförderung / Talentsichtung
Der Verein Pro Leistungssport erhält einen Zuschuss zur Vorbereitung und Durchführung der „Talentiade“ im Rahmen des Landesprogrammes Talentsich-tung / Talentförderung.
11. Förderung des Schulsports
Für die Durchführung aller Veranstaltungen im Rahmen des Landessportfestes der Schulen ist der „Ausschuss für den Schulsport im Kreis Paderborn“ zuständig. Das Schulamt für den Kreis Paderborn wirkt bei der Durchführung dieser Wett-kämpfe mit. Der Kreis Paderborn fördert die Ausrichtung von zusätzlichen Schul-sportfestveranstaltungen auf Kreisebene (z.B. Grundschulsportfest im Basketball, in der Leichtathletik, im Schwimmen und Waldlaufmeisterschaften für alle Schul-formen). Der Kreis Paderborn unterstützt die Durchführung der Bundesjugendspiele und die Beschaffung von Wettkampfunterlagen.